Gebühren

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

bis 4 m³/h (normaler Hauswasseranschluss) 24,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 57,60 €/Jahr
bis 16 m³/h 96,00 €/Jahr
über 16 m³/h 384,00 €/Jahr

Verbrauchsgebühr (§ 10 BGS/WAS)

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m³ 1,02 €
Genauere Angaben ersehen Sie aus der
Beitrags- und Gebührensatzung

Bauwassergebühr (§ 10 BGS/WAS)

Bauwasserpauschale (1,02 €/m³) 40 m³ /Jahr
Bauwasseranschlusses 190,00 €

Herstellungsbeiträge

Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS/WAS) 

Beitrag pro m² Grundstücksfläche 1,55 €
Beitrag pro m² Geschossfläche 8,20 €


Preise

Stundenlohn

Wasserwart: 59,- €/Stunde

Anfahrtspauschale

Kilometerpreis: 0,40 €/km

Standrohr

Standrohre werden zu nicht gewerblichen- und nicht baulichen Zwecken erst ab einer Abnahmemenge von 50 m³ ausgegeben.

Bearbeitungsgebühr (einmalig) 50,- €
Miete Standrohr mit Rückflussverhinderer 1-5 Ausleihtage 20,- €/Tag
Miete Standrohr mit Rückflussverhinderer ab 6. Ausleihtag 10,- €/Tag
Kaution Standrohr mit Rückflussverhinderer 300,- €
Wasserpreis 1,02/m§

Angeordnete Wasserabsperrung (aufgrund unbezahlter Rechnung)

Anordunung der Wasserabsperrung mit Fristsetzung 50,- €
Absperrschieber schließen aufgrund Wasswerabsperrung 100,- €

Löschwassermengenermittlung

Löschwassermengenmessung vor Ort (pauschal) 250,00 €
Löschwassermengenauskunft anhand vorhandener Messwerte (pauschal) 60,00 €