Wasserabgabesatzung

Die Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes regelt unter anderem auch die rechtliche Beziehung zwischen Versorger und Kunde, dabei insbesondere

• das Anschluss- und Benutzungsrecht und den Anschluss- und Benutzungszwang der Grundstückseigentümer samt den Befreiungs- und Beschränkungsmöglichkeiten

• die Grundstücksanschlüsse
• die Anlage des Grundstückseigentümers, deren Zulassung und Inbetriebnahme, einschließlich deren Überprüfung

• die Pflichten der Abnehmer und deren Haftung
• die Benutzung der Grundstücke
• die Art und den Umfang der Versorgung
• die Haftung des Zweckverbandes bei Versorgungsstörungen
• die Meßeinrichtungen (Wasserzähler)
• die Einstellung des Wasserbezugs und der Wasserlieferung

Unsere Wasserabgabensatzung als PDF-Datei

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Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

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Freitag

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Adelburgruppe

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86559 Landmannsdorf

Tel.: 0 82 08 / 95 78 9-0
Fax: 0 82 08 / 95 78 9-19