Wasserabgabesatzung
Die Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes regelt unter anderem auch die rechtliche Beziehung zwischen Versorger und Kunde, dabei insbesondere
• das Anschluss- und Benutzungsrecht und den Anschluss- und Benutzungszwang der Grundstückseigentümer samt den Befreiungs- und Beschränkungsmöglichkeiten
• die Grundstücksanschlüsse
• die Anlage des Grundstückseigentümers, deren Zulassung und Inbetriebnahme, einschließlich deren Überprüfung
• die Pflichten der Abnehmer und deren Haftung
• die Benutzung der Grundstücke
• die Art und den Umfang der Versorgung
• die Haftung des Zweckverbandes bei Versorgungsstörungen
• die Meßeinrichtungen (Wasserzähler)
• die Einstellung des Wasserbezugs und der Wasserlieferung
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr
Adelburgruppe
Lantmarstr. 30
86559 Landmannsdorf
Tel.: 0 82 08 / 95 78 9-0
Fax: 0 82 08 / 95 78 9-19