Häufig gestellte Fragen (Frequently Ask Questions)

Physikalische Wasserenthärter –
„Ein Schlag ins Wasser“

Während Abfüller von Mineralwasser stolz mit hohem Kalziumgehalt werben, graust vielen Hausbesitzern vor diesem lebenswichtigen Element. Nicht ohne Grund, denn das im Wasser gelöste Kalzium bindet sich – vor allem bei Hitze – an das ebenfalls im Wasser vorhandene Karbonat. Heraus kommt Kalk und damit verkalkte Rohre sowie Warmwasserbereiter.

Die STIFTUNG WARENTEST (Heft 01/2000) hat 13 physikalische Wasserbehandler zu Preisen von damals 80,00 DM bis 3.500,00 DM getestet. Das Ergebnis war ernüchternd. Nur 3 Geräte konnten Kalkablagerungen „befriedigend“ vermindern. Alle anderen waren ein Schlag ins Wasser: „mangelhaft!“

Fazit: In der Werbung als Kalkkiller angetreten, im Test als Blindgänger enttarnt.

Diese Erkenntnis gilt nach wie vor für die meisten physikalischen Wasserbehandlungsmethoden. Selbst die Testsieger sollten sich Hausbesitzer nur dann einbauen lassen, wenn Sie Kalkprobleme nicht anders lösen können.

Tipps:

• im Versorgungsgebiet der Adelburggruppe ist eine private Wasseraufbereitung überflüssig. Lassen Sie sich nicht zum unüberlegten Kauf eines Kalkkillers hinreißen.

• Glauben Sie nicht an dubiose Werbeversprechen. Entkalkungsanlagen machen das Wasser nicht gesünder. Fliesen müssen auf jeden Fall geputzt werden. Kaffee- und andere Maschinen lassen sich einfach und billig mit Zitronensäure entkalken.

• Waschmaschinen sind ohnehin nicht gefährdet, da jedes „gute“ und korrekt dosierte Waschmittel mit seinen Inhaltsstoffen ausreichend vor Kalk schützt.

• Fragen Sie unabhängige Berater, die nicht vom Verkauf der Wasserbehandlungsanlagen profitieren.

• Nutzen Sie jede Chance, bei Installationsarbeiten selbst einen Blick in Leitungen und Warmwasserspeicher zu werfen. Dünne Schutzschichten auf Wandungen sind durchaus wünschenswert. Falls dickere Ablagerungen erkennbar sind: Lassen Sie prüfen, ob es sich um Kalk oder um Rostablagerungen handelt.

• Vorbeugen hilft. Reduzieren Sie die Temperatur im Wasserspeicher auf ca. 60 Grad. Wählen Sie Heizstäbe mit möglichst geringer Heizflächenleistung.

• Falls Sie unbedingt einen Enthärter kaufen wollen, achten Sie auf das Kleingedruckte: Vereinbaren Sie möglichst lange Garantiezeiten und eine kostenlose Überprüfung der Wirksamkeit des Gerätes vor Ablauf der Frist. Fragen Sie bitte beim Kauf eines solchen Gerätes danach, ob es die Anforderungen der DVGW-Prüfvorschrift W 512 erfüllt (DVGW- Prüfplakette). Ein TÜV oder GS-Prüfzeichen sagt nichts über die Funktion der geprüften Geräte aus, sondern belegt nur deren Ungefährlichkeit.

Ist der Zweckverband ein privatrechtliches Unternehmen ?

Nein.

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird als öffentliche Einrichtung nach den Vorschriften für kommunale Eigenbetriebe im Sinne Art. 95 der Gemeindeordnung geführt. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und im Bedarfsfalle zu erweitern.

Kostendeckungsprinzip

Als öffentliches Wasserversorgungsunternehmen bildet der Zweckverband die Preise nach dem Kostendeckungsprinzip. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er über den Wasserpreis verursachungsgerecht nur diejenigen Kosten trägt, die für die Bereitstellung des Trinkwassers in unserem Versorgungsgebiet entstehen.

Er erfüllt diese Aufgaben ohne Gewinnabsicht.

Gibt es Infos zu meiner Wassergebühren-Abrechnung?

Mit unserer „interaktiven Rechnung“ wollen wir Ihnen helfen, dieses Dokument möglichst gut zu verstehen. Klicken Sie einfach auf eine Zahl von 1 – 10, und Sie kommen zur jeweiligen Erklärung.

1) PK-Nummer – Ihr Abrechnungskonto

Bitte bei Zahlungen, Rückfragen und allen sonstigen Änderungsmeldungen immer angeben. Dies erleichtert uns die Zuordnung zu Ihrem Abrechnungskonto.

2) Menge Vorperiode

Bitte bei Zahlungen, Rückfragen und allen sonstigen Änderungsmeldungen immer angeben. Dies erleichtert uns die Zuordnung zu Ihrem Abrechnungskonto.

3) Zählermiete (Grundgebühr)

Die Zählermiete wird pro Monat erhoben und in Jahressumme abgerechnet.

4) Zählerstände

Die Zählerstände Neu minus Alt ergeben den aktuellen Verbrauch des Abrechnungszeitraums.

5) Mehrwertssteuer

Die Mehrwertsteuer errechnet sich aus den Nettobeträgen der Zählermiete sowie den Verbrauchskosten, und wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe verrechnet (derzeit 7 %; siehe auch die Einzelposten bei der nachrichtlichen Umsatzsteuerabrechnung).

6) Abschläge

Das sind Ihre geleisteten Abschlagszahlungen. Diese werden vom Bruttobetrag Ihrer Endabrechnung in Abzug gebracht.

7) Neue Abschläge

Die Höhe der neuen Abschlagsrate errechnet sich aus der Hälfte des jährlichen Bruttobetrages, die auf volle Euro gerundet wird.

8) Fälligkeit/Guthaben

Hier sehen Sie den Nachzahlungs- bzw. Gutschriftsbetrag. Forderungen werden von Ihrem Konto abgebucht. Guthaben werden erstattet.
Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstag zu überweisen. Bei Rückerstattungen von Guthaben wollen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mitteilen.

9) Fälligkeitstermin für Ihre Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlung ist zu dem angegebenen Termin fällig. Sie erhalten keine gesonderte Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung mehr.
Bei Überweisung merken Sie sich bitte den Termin vor.

10) Bankverbindung

Hier sehen Sie die uns vorliegenden Bankdaten. Bitte überprüfen Sie diese auf ihre Richtigkeit.

Allgemeine Hinweise für Sie:

Rechtsgrundlage

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der jeweils gültigen Wasserabgabesatzung sowie unserer Beitrags- und Gebührensatzung.

Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum beginnt ab der letzten Abrechnung bzw. bei Neukunden nach Einbau des Wasserzählers.

Zahlungsbedingungen

Der Abrechnungsbetrag der Wassergebühren wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Eine Vorauszahlung auf die Gebührenschuld ist zum 30.06. jeden Jahres zu leisten. Fehlt eine Vorjahresabrechnung, setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlung fest.

Ist der Betrieb einer Regenwasser-(Eigenwasser-) versorgungsanlage in privatem Bereich zulässig ?

Generell ist es zu begrüßen, wenn Bürger Trinkwasser sparen wollen. Dies sollte aber so erfolgen, dass keinerlei Risiken damit verbunden sind. Hierbei sind die einschlägigen Vorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Insbesondere muss auf folgendes geachtet werden:

• der Kunde hat vor dem Errichten einer Eigenversorgungsanlage das Wasserversorgungsunternehmen zu unterrichten (§ 3 Abs. 2 AVBWasserV),

• die Trinkwassernachspeisung hat einen Mindestabstand von 2 x Innendurchmesser der Leitung, mindestens jedoch 20 mm zu betragen (DIN 1988-4 Abschnitt 4.2.1),

• Querverbindungen zwischen dem Trinkwasser und Eigenwasser sind nicht zulässig. Dies ist mit einem geeignetem Schild (z.B.: „Achtung! Dieses Gebäude hat eine Eigenwasser-Versorgung. Querverbindungen verboten“) am Hauswasserzähler zu kennzeichnen!

• die Rohre der mit Eigenwasser geführten Leitungen sind farblich zu kennzeichnen (DIN 2403, § 17 TVO und § 49 UVV),

• die Eigenwasserentnahmestellen müssen mit einem Hinweissymbol oder dem Schild „Kein Trinkwasser“ gekennzeichnet sein. Auslaufventile sind nur im Garten zulässig und müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein.

Zugleich dürfen Sie hinsichtlich der Abwassergebühren Ihre Stadt oder Gemeinde nicht vergessen. Hier müssen geeignete Zählereinrichtungen für Eigenwasser bzw. Nachfülleinrichtung installiert sein.

Abrechnungsgrundlage für uns ist der Zählerstand Ihres Hauswasserzählers, also die Menge, die tatsächlich über den Wasserzähler abgegeben wurde.

Für Abwasserentsorgung ist generell die Kommune zuständig!

Zu den rechtlichen Voraussetzungen dürfen wir Sie auch auf § 7 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung hinweisen. Oben genannte Schilder können Sie natürlich bei uns erwerben.

Hier lesen Sie interessantes über Ihren Wasserzähler

Nebenstehende Abbildung zeigt Ihnen den analogen Wasserzähler, den wir  in unserem Versorgungsgebiet eingebaut haben aber sukzessive durch den elektronischen Funkwasserzähler ersetzt wird.

Information zur turnusmäßigen Auswechslung der Wasserzähler und Umstellung auf elektronische Wasserzähler

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe stellt bei Wasserzählern auf ein digitales Zählersystem um. Dies bringt viele Vorteile.

Wasser ist das Lebenselixier Nummer eins für den Menschen. Deshalb ist es extrem wichtig, dass wir mit diesem Lebensmittel sehr vorsichtig umgehen. Auch die Adelburggruppe handelt danach und tut alles dafür, dass nicht nur genügend Wasser für ihre Bürger vorhanden, sondern auch die Qualität so hoch wie möglich ist und dies zu einem vernünftigen Preis. Das ist einer von vielen Gründen dafür, warum wir nun auf elektronische Wasserzähler umstellen und Sie an diesen Vorteilen mitprofitieren lassen.

Etwa 6000 Haushalte und etwa ebenso viele Wasserzähler gibt es im Verbandsgebiet der Adelburggruppe. Rund 1000 Haushalte werden jährlich auf elektronische Wasserzähler umgestellt. Die Umstellung erfolgt im Rahmen des regelmäßigen sechsjährigen Austauschturnus der bestehenden Wasserzähler und ist im Jahr 2023 abgeschlossen.

Warum müssen Wasserzähler überhaupt ausgewechselt werden?

Die eichgesetzlichen Vorgaben und die der Trinkwasserverordnung werden immer strenger. Dies dient vor allem dem Wohle der Bürger.

Wasserzähler müssen amtlich geeicht sein. Nach dem Eichgesetz (EichG) ist bei einem Zähler für Kaltwasser die Eichgültigkeit für sechs Jahre vorgesehen. Danach muss er durch einen neuen Zähler getauscht werden.

Bei den bisherigen manuellen Zählern bestand zudem das Problem mit den Keimen (z. B. Pseudomonas aeruginosa oder Pfützenkeim: Er kann einfache oder schlimme Entzündungen verursachen. Die Keime entstehen dadurch, dass die Geräte im Nasszustand ausgeliefert werden und das darin befindliche Wasser im Laufe der Zeit verkeimen kann. Die neuen elektronischen Geräte werden in trockenem Zustand in einer keimfreien Verpackung ausgeliefert.

Da viele ältere Wasserzähler zudem noch ein Problem mit Bleibelastung haben, werden die neuen elektronischen Zähler aus schadstrofffreiem Kunststoff ausgeliefert.

Wie funktionieren die elektronischen Wasserzähler?

Die neuen elektronischen Zähler funktionieren digital, das heißt: Sie messen äußerst genau, sie können mittels eines integrierten Rückflussverhinderers Rückflüsse ins Leitungsnetz vermeiden und sie zeichnen (dank einer Batterie, die rund 15 Jahre hält) Daten auf, wie zum Beispiel die Wassertemperatur, den Verbrauch in den vergangenen 420 Tagen, den Monats- und täglichen Verbrauch. Sie können auch Alarm- und Fehlermeldungen abgeben, zum Beispiel bei Manipulation, Wasserrohrbruch oder unkontrolliertem Dauerverbrauch.

Die Zähler werden per Funkübertragung ausgelesen. Die Sendeleistung des Zählers ist extrem niedrig und beträgt etwa 10 Milliwatt. Die Zählerwerte werden nur innerhalb einer Millisekunde übertragen. Im Vergleich dazu hat ein Smartphone während eines Telefonats 1.000 Miliwatt Sendeleistung, über wesentlich längere Zeit. Und dies direkt am Ohr, im Gegensatz zum Wasserzähler, der sich im Keller befindet. Bei gleicher Sendeleistung bedeutet das lediglich ein Millionstel der Belastung.

Was kostet der Umbau und wie lange kann der neue Wasserzähler verwendet werden?

Eigentümer des Wasserzählers ist und bleibt auch zukünftig der Zweckverband. Dies bedeutet, dass dieser auch die Umbaukosten übernimmt. Auf den Bürger kommt kein zusätzlicher Kostenaufwand zu. Wasserzähler müssen wie bereits erwähnt, amtlich geeicht sein. Aufgrund spezieller Verfahren kann die Eichfristverlängerung bei den neuen Wasserzählern mehrmals erteilt werden. Deshalb kann der Wasserzähler bis zu 15 Jahre im Haus verbleiben, bevor sie ausgetauscht werden.

Welche Vorteile bietet der neue elektronische Zähler?

Der Vorteil der Funkauslesung ist für den Kunden aber auch für den Zweckverband enorm. Der Ableser muss zukünftig nicht mehr ins Haus kommen, sondern kann bereits vor Ihrem Haus über ein gesichertes und zertifizierte Erfassungssystem den Gesamtjahresverbrauch empfangen. Sollte ein Kunde genauere Daten wünschen, sind diese mit ihm nur vor Ort am Zähler auszulesen. Eine Funkübertragung von aktuellen Tageswerten und somit ein Verbrauchsverhalten des Kunden ist technisch nicht möglich und wäre datenschutzrechtlich problematisch. Der Zähler kann zudem auch im Gegensatz zu vielen anderen Konkurrenten keine Daten empfangen und ist deshalb manipulationssicher.

Schnelle Feststellung von Leckagen und anderen Undichtigkeiten im Haushalt des Wasserabnehmers.

Keimfrei, da absolut im Wasserzähler kein Restprüfwasser vorhanden ist und er steril verpackt ist.

Durch die Eichzeitverlängerung und den erheblich reduzierten Ablesekosten kommt der elektronische Wasserzähler auf die Laufzeit gerechnet dem Zweckverband wesentlich günstiger, als die bisherigen Wasserzähler. Der Rentabilitätsschwelle wird bereits nach etwa 6 Jahren erreicht sein. Dies kommt wiederum dem Kunden über den Wasserpreis zu Gute.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu den elektronischen Funkzählern haben, rufen Sie uns gerne an. Wir versuchen, Ihnen alle Fragen zu diesem Thema zu beantworten.

Ist das Trinkwasser der Adelburggruppe für die Zubereitung von Babynahrung geeignet?

Ein gesunder, voll gestillter Säugling benötigt in den ersten vier bis sechs Monaten ausschließlich Muttermilch. Zusätzliche Flüssigkeit ist nur notwendig, wenn der Säugling stark schwitzt, also an heißen Tagen oder bei Fieber.

Später, wenn Sie auf Säuglingsnahrung wie Fertigmilch und -brei oder Babytee zurückgreifen, können Sie diese jederzeit unbedenklich mit dem Trinkwasser der Adelburggruppe zubereiten. Ein Abkochen ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn Sie das Wasser frisch aus der Leitung nehmen.

Was sollte mein Baby trinken?

Ernährungsexperten raten: Babys und Kinder sollten ihren Durst mit zuckerfreien Getränken löschen, am besten mit

• Trinkwasser,

• Tees mit Trinkwasser und ohne Zucker zubereitet oder

• im Verhältnis 1:1 mit Trinkwasser verdünnten Fruchtsäften.

Was bietet Trinkwasser meinem Kind?

Für Babys sind kohlensäurefreie, zuckerfreie Getränke am besten geeignet, um den Durst zu löschen. Aber: Trinken dient nicht nur zum stillen des Durstes, sondern auch zur Aufnahme von Mineralien. Trinkwasser enthält von Natur aus für den Menschen lebenswichtige Mineralstoffe wie z.B. Calcium und Magnesium, und zwar in gesundheitszuträglichen Konzentrationen.

Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne. Auch für die Blutgerinnung ist es unentbehrlich. Trinkwasser kann davon bis zu 400 mg/l enthalten. (Adelburggruppe: 53,3 mg/l)

Magnesium ist wichtig für Nerven und die Muskulatur. Magnesiummangel führt zu Muskelkrämpfen und zur Verengung von Arterien. Der Gehalt des Trinkwassers an Magnesium kann bis zu 50 mg/l betragen. (Adelburggruppe: 18,6 mg/l)

TIPP:

Auch stillende Mütter müssen viel trinken, etwa zwei Liter pro Tag. Trinkwasser ist dazu bestens geeignet. Und wenn Sie auf einen „Prickelspass“ nicht verzichten wollen, sollten Sie einen Trinkwasser-Sprudler ausprobieren. Dieser versetzt Ihr Trinkwasser mit viel oder wenig Kohlensäure. So können Sie jederzeit ein prickelndes und preiswertes Erfrischungsgetränk herstellen.

Woran muss ich denken?

Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Wenn Sie längere Zeit kein Trinkwasser benutzt haben (z.B. morgens oder nach einem Urlaub), empfehlen wir Ihnen, erst das abgestandene „alte“ Wasser ablaufen zu lassen. So haben Sie die Garantie, immer frisches, kühles und einwandfreies Trinkwasser zu genießen.

Wenn Sie in einem älteren Haus wohnen, in dem noch veraltete Hausinstallationen, z.B. aus Blei, vorhanden sind, wenden Sie sich an Ihren Installateur bzw. Hauseigentümer. Hier besteht die Möglichkeit, dass diese Materialien Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers haben.

Wer gewährleistet mir die gute Qualität meines Trinkwassers?

Trinkwasser wird aus den natürlich vorhandenen Wasservorräten gewonnen. Die Adelburggruppe liefert Ihr Trinkwasser bis zu Ihnen nach Hause – 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr!

Alle Vorschriften über Qualität und Beschaffenheit des Trinkwassers sind in der deutschen Trinkwasserverordnung festgelegt. Sie ist eine der strengsten Lebensmittelverordnungen überhaupt und hat weltweit Vorbildfunktion. Die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung gewährleistet ein Lebensmittel von hervorragender Qualität, das ein Leben lang getrunken werden kann.

Manche Eltern sorgen sich um den Nitratgehalt von Getränken. Die Trinkwasserverordnung legt bei Nitrat wie auch bei anderen unerwünschten Inhaltsstoffen Obergrenzen fest. Im Trinkwasser darf dieser 50 mg/l nicht überschreiten. Wasser mit Nitrat bis zu diesem Gehalt ist für Säuglinge unbedenklich. (Adelburggruppe: 17-18 mg/l)

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

(Mehr Informationen erhalten Sie auch unter www.umweltinstitut.org )

Trinkwassersprudler – eine prickelnde Sache

Viele haben ihn schon in der Küche stehen und wollen ihn nicht mehr missen – den Trinkwassersprudler. Mit Hilfe einer Kohlensäurepatrone kann so zu Hause Trinkwasser zu einem erfrischenden Durstlöscher aufgesprudelt werden. Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln, und kann bedenkenlos getrunken werden.

Trinkwasser mit oder ohne Kohlensäure ist ein preiswerter und praktischer Ersatz für das Schleppen von Mineralswasserkisten. Mineralwasser enthält zwar mehr gelöste Mineralien, doch deckt der Mensch seinen Mineralienbedarf überwiegend durch die Ernährung mit Obst, Gemüse, Fleisch und Brot.

Wenn Sie einen Trinkwassersprudler verwenden, haben wir einige Tipps für Sie:

• Lassen Sie das Wasser morgens oder nach längerer Abwesenheit eine Weile laufen. Erst wenn es kühl und frisch aus der Leitung kommt, verwenden.

• Achten Sie beim Sprudlergerät und den Flaschen auf die übliche Küchenhygiene.

• Das aufgesprudelte Trinkwasser am besten im Kühlschrank aufbewahren und zügig verbrauchen.

• Geben Sie das Wasser vom Vortag lieber den Blumen und bereiten Sie sich neues zu.

Und nun: guten Durst!

Ist der Einsatz einer Wasseraufbereitungsanlage nötig ?

NEIN – Das Trinkwasser der Adelburggruppe bedarf keiner weiteren Behandlung.

Das Trinkwasser, das die Adelburggruppe an Sie liefert, ist mit seinem Kalkgehalt als mittelhart (Härtebereich 2 = 7,03° – 14,0° dt. Härte) einzustufen. Die Härtebildner Calcium und Magnesium sind mit durchschnittlich 64 mg/l bzw. 18 mg/l enthalten. Nennenswerte Kalkablagerungen treten erst ab Temperaturen über 60 Grad auf, da sich das Wasser im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht befindet.

Dennoch ist Kalk mit seinen Begleiterscheinungen für viele ein lästiges Ärgernis. Wer sein Trinkwasser mit Hilfe technischer Geräte „aufbereiten“ will,  hat die Möglichkeiten über Ionenaustauscheranlagen, Physikalische Wasseraufbereitungsanlagen bis hin zu Umkehrosmosegeräten.

Nicht zuletzt sollte man auf die Bedeutung der beiden Mineralien Calcium und Magnesium für den menschlichen Organismus hinweisen. Als wichtiger Baustoff für Knochen und Zähne bekannt, findet man Calcium in der Werbung für die verschiedensten Nahrungsmittel wieder. Die Unentbehrlichkeit von Magnesium für die Funktion von Muskeln und Nerven sowie des Herzens trug dazu bei, dass Magnesium auch unter dem Namen „Anti-Stress-Mineral“ bekannt ist. Was sich manche Menschen für teures Geld besorgen – Calcium und Magnesium in Tablettenform – ist im Trinkwasser der Adelburggruppe bereits enthalten.

Elektronische Funkwasserzähler

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe stellt bei Wasserzählern auf ein digitales Zählersystem um. Dies bringt viele Vorteile.

Wasser ist das Lebenselixier Nummer eins für den Menschen. Deshalb ist es extrem wichtig, dass wir mit diesem Lebensmittel sehr vorsichtig umgehen. Auch die Adelburggruppe handelt danach und tut alles dafür, dass nicht nur genügend Wasser für ihre Bürger vorhanden, sondern auch die Qualität so hoch wie möglich ist und dies zu einem vernünftigen Preis. Das ist einer von vielen Gründen dafür, warum wir nun auf elektronische Wasserzähler umstellen und Sie an diesen Vorteilen mitprofitieren lassen.

Etwa 6000 Haushalte und etwa ebenso viele Wasserzähler gibt es im Verbandsgebiet der Adelburggruppe. Die Umstellung erfolgt im Rahmen des regelmäßigen sechsjährigen Austauschturnus der bestehenden Wasserzähler.

Warum müssen Wasserzähler überhaupt ausgewechselt werden?

Die eichgesetzlichen Vorgaben und die der Trinkwasserverordnung werden immer strenger. Dies dient vor allem dem Wohle der Bürger.

Wasserzähler müssen amtlich geeicht sein. Nach dem Eichgesetz (EichG) ist bei einem Zähler für Kaltwasser die Eichgültigkeit für sechs Jahre vorgesehen. Danach muss er durch einen neuen Zähler getauscht werden.

Bei den bisherigen manuellen Zählern bestand zudem das Problem mit den Keimen (z. B. Pseudomonas aeruginosa oder Pfützenkeim: Er kann einfache oder schlimme Entzündungen verursachen. Die Keime entstehen dadurch, dass die Geräte im Nasszustand ausgeliefert werden und das darin befindliche Wasser im Laufe der Zeit verkeimen kann. Die neuen elektronischen Geräte werden in trockenem Zustand in einer keimfreien Verpackung ausgeliefert.

Da viele ältere Wasserzähler zudem noch ein Problem mit Bleibelastung haben, werden die neuen elektronischen Zähler aus schadstrofffreiem Kunststoff ausgeliefert.

Wie funktionieren die elektronischen Wasserzähler?

Die neuen elektronischen Zähler funktionieren digital, das heißt: Sie messen äußerst genau, sie können mittels eines integrierten Rückflussverhinderers Rückflüsse ins Leitungsnetz vermeiden und sie zeichnen (dank einer Batterie, die rund 15 Jahre hält) Daten auf, wie zum Beispiel die Wassertemperatur, den Verbrauch in den vergangenen 420 Tagen, den Monats- und täglichen Verbrauch. Sie können auch Alarm- und Fehlermeldungen abgeben, zum Beispiel bei Manipulation, Wasserrohrbruch oder unkontrolliertem Dauerverbrauch.

Die Zähler werden per Funkübertragung ausgelesen. Die Sendeleistung des Zählers ist extrem niedrig und beträgt etwa 10 Milliwatt. Die Zählerwerte werden nur innerhalb einer Millisekunde übertragen. Im Vergleich dazu hat ein Smartphone während eines Telefonats 1.000 Miliwatt Sendeleistung, über wesentlich längere Zeit. Und dies direkt am Ohr, im Gegensatz zum Wasserzähler, der sich im Keller befindet. Bei gleicher Sendeleistung bedeutet das lediglich ein Millionstel der Belastung.

Was kostet der Umbau und wie lange kann der neue Wasserzähler verwendet werden?

Eigentümer des Wasserzählers ist und bleibt auch zukünftig der Zweckverband. Dies bedeutet, dass dieser auch die Umbaukosten übernimmt. Auf den Bürger kommt kein zusätzlicher Kostenaufwand zu. Wasserzähler müssen wie bereits erwähnt, amtlich geeicht sein. Aufgrund spezieller Verfahren kann die Eichfristverlängerung bei den neuen Wasserzählern mehrmals erteilt werden. Deshalb kann der Wasserzähler bis zu 15 Jahre im Haus verbleiben, bevor sie ausgetauscht werden.

Welche Vorteile bietet der neue elektronische Zähler?

Der Vorteil der Funkauslesung ist für den Kunden aber auch für den Zweckverband enorm.  Der Ableser muss zukünftig nicht mehr ins Haus kommen, sondern kann bereits vor Ihrem Haus über ein gesichertes und zertifizierte Erfassungssystem den Gesamtjahresverbrauch empfangen. Sollte ein Kunde genauere Daten wünschen, sind diese mit ihm nur vor Ort am Zähler auszulesen. Eine Funkübertragung von aktuellen Tageswerten und somit ein Verbrauchsverhalten des Kunden ist technisch nicht möglich und wäre datenschutzrechtlich problematisch. Der Zähler kann zudem auch im Gegensatz zu vielen anderen Konkurrenten keine Daten empfangen und ist deshalb manipulationssicher.

Schnelle Feststellung von Leckagen und anderen Undichtigkeiten im Haushalt des Wasserabnehmers.

Keimfrei, da absolut im Wasserzähler kein Restprüfwasser vorhanden ist und er steril verpackt ist.

Durch die Eichzeitverlängerung und den erheblich reduzierten Ablesekosten kommt der elektronische Wasserzähler auf die Laufzeit gerechnet dem Zweckverband wesentlich günstiger, als die bisherigen Wasserzähler. Der Rentabilitätsschwelle wird bereits nach etwa 6 Jahren erreicht sein. Dies kommt wiederum dem Kunden über den Wasserpreis zu Gute.