Verbandssatzung

In der Verbandssatzung des Zweckverbandes sind neben den Bestimmungen über die Verfassung und Verwaltung, den Bestimmungen über die Wirtschaftsführung und den Schlußbestimmungen in den Allgemeinen Vorschriften die Angaben über die Rechtsstellung des Verbandes, die Verbandsmitglieder, den räumlilchen Wirkungsbereich und die Aufgaben des Zweckverbandes festgelegt.

Aufgrund des Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit vom 12.07.1966 (BayRS 2020-6-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende mit Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 3. September 1997 Nr. 20-028-2 genehmigte Verbandssatzung

Unsere Verbandssatzung als PDF-Datei

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Adelburgruppe

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