Satzungen

Unsere Verbandssatzung

In der Verbandssatzung des Zweckverbandes sind neben den Bestimmungen über die Verfassung und Verwaltung, den Bestimmungen über die Wirtschaftsführung und den Schlußbestimmungen in den Allgemeinen Vorschriften die Angaben über die Rechtsstellung des Verbandes, die Verbandsmitglieder, den räumlilchen Wirkungsbereich und die Aufgaben des Zweckverbandes festgelegt.

Aufgrund des Art. 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit vom 12.07.1966 (BayRS 2020-6-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende mit Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 3. September 1997 Nr. 20-028-2 genehmigte Verbandssatzung

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Wasserabgabesatzung

Die Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes regelt unter anderem auch die rechtliche Beziehung zwischen Versorger und Kunde, dabei insbesondere

• das Anschluss- und Benutzungsrecht und den Anschluss- und Benutzungszwang der Grundstückseigentümer samt den Befreiungs- und Beschränkungsmöglichkeiten

• die Grundstücksanschlüsse
• die Anlage des Grundstückseigentümers, deren Zulassung und Inbetriebnahme, einschließlich deren Überprüfung

• die Pflichten der Abnehmer und deren Haftung
• die Benutzung der Grundstücke
• die Art und den Umfang der Versorgung
• die Haftung des Zweckverbandes bei Versorgungsstörungen
• die Meßeinrichtungen (Wasserzähler)
• die Einstellung des Wasserbezugs und der Wasserlieferung

Unsere Wasserabgabensatzung als PDF-Datei

Unsere Beitrags- und Gebührensatzung

§ 1 – Beitragserhebung
§ 2 – Beitragstatbestand
§ 3 – Entstehen der Beitragsschuld
§ 4 – Beitragsschuldner
§ 5 – Beitragsmaßstab
§ 6 – Beitragssatz
§ 7 – Fälligkeit
§ 7 a – Beitragsablösung
§ 8 – Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse
§ 9 – Gebührenerhebung
§ 9a – Grundgebühr
§ 10 – Verbrauchsgebühr
§ 11 – Bauwasser
§ 12 – Entstehen der Gebührenschuld
§ 13 – Gebührenschuldner
§ 14 – Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
§ 15 – Mehrwertsteuer
§ 16 – Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
§ 17 – In-Kraft-Treten

Unsere Beitrags- und Gebührensatzung als PDF-Datei

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Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.00 bis 11.30 Uhr

Adelburgruppe

Lantmarstr. 30
86559 Landmannsdorf

Tel.: 0 82 08 / 95 78 9-0
Fax: 0 82 08 / 95 78 9-19